Quellwasser stammt aus unterirdischen Wasservorkommen, natürlich oder künstlich erschlossen, und muß direkt am Quellort abgefüllt werden. Es benötigt keine amtliche Anerkennung.
Natürliches Mineralwasser stammt aus unterirdischen Wasservorkommen, welches sich durch Gesteinsschichten mit Mineralien und Spurenelementen angereichert hat. Es wird am Quellort abgefüllt, und benötigt als einzges Lebensmittel in Deutschland eine Anerkennung.
Eisen-, Mangan-, Schwefelverbindungen und Arsen dürfen abgetrennt werden. Kohlensäure darf entzogen oder hinzugesetzt werden. Aluminiumoxid für die Entfernung von Fluorid aus natürlichen Mineralwässern und Quellwasser ist zulässig.
Tafelwasser ist kein natürliches Mineralwasser, sondern Trinkwasser (z.B. Leitungswasser). Tafelwasser darf weitere Zutaten enthalten, wie z.B. Meerwasser, Kohlensäure, Mineralstoffe und Sole. Es benötigt keine amtliche Anerkennung.